Der BDYoga als Maßstab für Qualität
Die umfassende Kenntnis des präventiven und therapeutischen Potentials von Yoga wird ausschließlich durch eine fundierte Yoga-Lehrausbildung sichergestellt. Nach dem Qualitätsverständnis des BDYoga müssen Yoga-Lehrausbildungen in Umfang und Qualität einem Mindeststandard entsprechen.
Als Berufsverband im Bereich Yoga vertritt der BDYoga qualifizierte und zertifizierte Yogalehrende. Viele sind schwerpunktmäßig in der Betrieblichen Gesundheitsförderung tätig. In Abstimmung mit den jeweiligen AuftraggeberInnen erarbeiten sie individuelle Angebote für die Bedürfnisse der Beschäftigten und den Bedarf des Unternehmens.
Die BDYoga-Lehrausbildungen mit dem markenrechtlich geschützten Abschluss "Yogalehrerin/Yogalehrer BDY/EYU" und "Yogalehrerin/Yogalehrer Basic BDY" entsprechen den von den Krankenkassen geforderten Anbieterqualifikationen im Handlungsfeld Stressmanagement, Präventionsprinzip "Förderung von Entspannung". Darüber hinaus hat der BDYoga auf der Basis seines Qualitätsverständnisses Ausbildungsstandards für Yogalehrende festgelegt, die Mitglied im BDYoga werden möchten und eine verbandsfremde Yoga-Lehrausbildung absolviert haben. Neben dem Umfang von 500 Unterrichtseinheiten bzw. zwei Jahren müssen Ausbildungsstruktur, Ausbildungsinhalte und Ziele den Ausbildungsstandards der Yoga-Lehrausbildung Basic BDY entsprechen. Dies ist im Rahmen des Antragsverfahrens zur Mitgliedschaft nachzuweisen.
Der BDYoga schafft damit transparente Kriterien für einen qualitätsbasierten Vergleich der unterschiedlichen Yoga-Angebote in Deutschland, die sowohl Yoga-Interessierten als auch der Politik und den Krankenkassen als Orientierungshilfe dienen.